Das Rockertweibchen
Nach dem Tode eines Grafen von Eberstein sprach dessen Witwe den Rockertwald zu eigen an, welchen die Gemeinden Scheuern, Hilpertsau und ReichenthaI besaßen. Es ward ein Manngericht von Grafen und Rittern berufen, vor dem die Gräfin in dem Wald beschwören sollte, dass er ihr Eigentum sei. Da sie dies mit Wahrheit nicht konnte, aber sich keines Meineids schuldig machen wollte, versteckte sie in den Federbusch ihrer Haube einen Löffel, tat in ihre Schuhe Erde aus ihrem Burggarten und schwur dann vor dem Gericht: so gewiss der Schöpfer über ihr sei, so gewiss stehe sie auf ihrem Grund und Boden. Da ward ihr der Forst zuerkannt. Aber sie starb nach wenigen Tagen und geht seitdem, zur Strafe für ihr Unrecht, in der Gegend um, besonders im Rockert und auf der daranliegenden Gättelwiese. Sie wird das Rockertweibchen genannt und erscheint mit einem Bund Schlüssel und in der schwarzen Kleidung, die sie seit dem Tod ihres Mannes trug; Rock nebst Mieder ist von Seide, die Haube von Samt und mit einem schwarzen Federbusch geschmückt. Zuweilen fährt sie in einer vierspännigen Kutsche, gewöhnlich aber geht sie zu Fuß, wobei sie manchmal von vielen Hunden begleitet ist, mit welchen sie das Wild hetzt. Sie ruft ihnen häufig; noch öfter aber schreit sie wehklagend: „Hu, hu!“
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