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| Das Lochgefängnis |
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| Maerchen und Sagen - Sage Mythos und Legende | ||||||||
Das LochgefängnisWie die Furcht vor der Folter oft die vor dem Tode und der öffentlichen Hinrichtung überwog, beweist eine der vielen Malefizgeschichten*, die im Lochgefängnis beginnen und auf dem Rabenstein enden. So wurde am 8. August 1716 eine Exekution hier ausgeführt, die in der Geschichte des Kriminalrechts vielleicht einzig dastehen dürfte. Eine Nürnberger Bürgerstochter, Maria Eleonora Schönin, die als eine übelbeleumdete Person im Lochgefängnis lag, klagte sich selbst des Kindsmordes und ihre Mitgefangene Dorothea Härlin, ein Soldatenweib aus Nördlingen, als ihre Gehilfin an, was letztere zwar anfänglich in Abrede stellte, als man ihr aber mit der Folter drohte, zugestand. Da nach der Ansicht der Richter nunmehr kein Zweifel an der Schuld der beiden Unglücklichen bestehen konnte, wurde der Stab über sie gebrochen, und die traurige Prozession nach dem Rabenstein vor dem Frauentor setzte sich in Bewegung. Als aber die Schönin bereits auf dem Armensünderstuhl saß, brach sie gegen den sie tröstenden Geistlichen unter strömenden Tränen in die Worte aus: „Ich habe kein Kind umgebracht und bin auch nie Mutter eines solchen gewesen, drum kann ich nicht sterben, ohne wegen der großen Sünde, so ich mit solchem falschen Vorgeben begangen, Absolution erhalten zu haben.“ Der Geistliche machte dem die Exekution befehligenden Stadtrichter sogleich Anzeige von dem Vorfall, und dieser beauftragte ihn, die am Fuße des Schafotts auf ihre Strafe wartende Härlin zu befragen. Das Volk, das die Worte der Schönin gehört hatte, drängte herbei und vernahm auch das Geständnis der Härlin, dass die Schönin sich nur aus Lebensüberdruss des Verbrechens des Kindsmordes angeklagt und dass sie, die Härlin, weil man ihr alles, was sie gesagt habe, nicht glaubte, aus Furcht vor den Schmerzen der Folter ebenfalls aus Überdruss an ihrem qualvollen Leben alles nachgesprochen habe, was ihr die Schönin vorgesagt.
Während des Vollzugs einer Exekution blieb der Rat stets in pleno im Sitzungssaal zusammen. Man sandte sogleich einen Einspänniger (reitenden Stadtsoldaten) an denselben, um den eigentümlichen Vorfall anzuzeigen und Befehl zu erholen, was unter solchen Umständen geschehen soll. Die Herren entschlossen sich kurz, der Einspännige kehrte mit der Order, die Exekution zu vollenden, an die Richtstätte zurück, und die beiden Frauen verbluteten unter dem Schwerte des Scharfrichters für ein Verbrechen, das nicht existierte.
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